Demokratische Wohlfahrtsstaaten bauen darauf auf, dass sich ihre Bürger:innen als Teil einer Solidargemeinschaft verstehen, in der Personen und Gruppen unterstützt werden, wenn sie diese benötigen. Eltern von Kindergarten-Kindern gehören sogar zwei solcher Solidargemeinschaften an: Zum einen wird der Großteil der Kosten ihres Kita-Platzes durch die Allgemeinheit der Steuerzahler:innen finanziert, und zum anderen sind die Beiträge nach den Einkommen der Eltern gestaffelt. Unsere Befragung Duisburger Kita-Eltern zeigt: Diese Solidarität ist vielen Eltern gar nicht bewusst.
Zwei Solidargemeinschaften
Die Gemeinschaft der Steuerzahler:innen, also Land und Stadt, trägt den größten Teil der Kosten – finanziert auch von Menschen, die selbst kein Kind in dieser, einer anderen Kita oder überhaupt haben. Die zweite Solidargemeinschaft bilden die Kita-Eltern selbst: Ihre Beiträge richten sich in Duisburg wie auch in vielen anderen Kommunen nach dem Einkommen. Wer mehr verdient, zahlt mehr; Familien mit niedrigem Einkommen zahlen wenig oder nichts, obwohl ihr Platz genauso viel kostet.
Wie viel wissen Eltern über diese Umverteilung, und wie bewerten sie ihren eigenen Beitrag? Um diese Fragen zu beantworten, haben wir im Rahmen des Projektes POLITSOLID (unter Leitung von Achim Goerres und mit freundlicher Unterstützung der Stadt Duisburg) 13.161 Kita-Familien in Duisburg zu einer Online-Befragung eingeladen (je ein Elternteil pro Familie). 2.298 Eltern haben den Fragebogen zwischen dem 20. März und dem 15. April 2026 ausgefüllt; 1.926 von ihnen stimmten der Verknüpfung mit Beitragsdaten des Jugendamts zu.
Solidargemeinschaft 1: Von der Allgemeinheit zu den Eltern
Für ein Kind ab drei Jahren in Ganztagsbetreuung erhielt eine Kita im Kitajahr 2025/26 entsprechend dem Kinderbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen eine Kindpauschale von rund 1.000 Euro im Monat. Diese Kindpauschale wird primär von der jeweiligen Kommune und dem Land NRW finanziert. Die Elternbeiträge decken nur einen sehr kleinen Teil der Kosten der Kita-Plätze, etwa 7 Prozent.
Die befragten Eltern selbst nehmen diese Lastenverteilung ganz anders wahr. Wir haben alle Befragten gebeten, zu schätzen, welchen Anteil der Gesamtkosten die Eltern durch ihre Kita-Beiträge finanzieren. Elf Prozent von ihnen trauten sich keine Schätzung zu. Die übrigen 2.004 schätzten im Median 40 Prozent – fast sechsmal so viel wie tatsächlich. Nur jede achte Schätzung liegt bei 10 Prozent oder darunter. Vier von zehn Schätzungen liegen bei 50 Prozent oder mehr Finanzierung durch den Elternbeitrag. Die folgende Grafik zeigt, wie die Eltern ihren Anteil an den Kita-Kosten einschätzen:

Diese erste große Solidargemeinschaft, in der die Eltern von einer Finanzierung durch die Allgemeinheit profitieren, ist für sie also kaum sichtbar. Sie unterschätzen deutlich, wie viel die Gemeinschaft zu ihrem Kita-Platz beiträgt.
Solidargemeinschaft 2: Eltern untereinander
Den Kita-Beitrag für ein Kind verteilt die Stadt per Satzung nach dem Einkommen der Eltern oder anderweitig erziehungsberechtigter Personen (z.B. Pflegeeltern). Wer Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, zahlt nichts. Unabhängig vom Einkommen sind zudem die letzten beiden Kita-Jahre vor der Einschulung beitragsfrei. Ein Beitrag von 0 Euro deutet also nicht unbedingt auf ein niedriges Einkommen hin.
Mit der Erlaubnis der befragten Eltern konnten wir mithilfe von Daten des Duisburger Jugendamtes analysieren, wie ungleich die Kita-Beiträge verteilt sind. Wir betrachten Familien mit genau einem Kita-Kind, weil bei mehreren Kindern einer Familie nur die Beitrags-Summe für den Haushalt ausgewiesen wird und die Werte zwischen Familien mit unterschiedlich vielen Kindern damit nicht vergleichbar sind. Im August 2026 zahlen 77 Prozent dieser Kita-Eltern keinen Beitrag. Der Elternbeitrag der übrigen Familien ist nach ihrem Einkommen gestaffelt: Der mittlere Beitrag der Zahlenden (Median) liegt bei 192 Euro im Monat, 80 Prozent der Zahlenden zahlen zwischen 126 und 232 Euro.

Die höheren Beiträge von besserverdienenden Familien können von der Kommune genutzt werden, um den Druck auf die kommunale Haushaltsplanung zu verringern. Der dadurch entstehende Spielraum kann genutzt werden, um die Beiträge für Familien mit geringerem Einkommen gering zu halten.
Wie gerecht finden Eltern ihren Beitrag?
In unserer Befragung baten wir die Eltern anzugeben, ob sie selbst einen Kita-Beitrag für ihr Kind zahlen und wie gerecht sie ihre jeweilige Beitragshöhe finden. Drei von vier Befragten lasen vor der Gerechtigkeitsfrage einen kurzen Informationstext. Weil dieser das die Einschätzung der Eltern beeinflussen kann, zeigen wir hier nur die 527 Eltern ohne einen solchen Text.

Gut die Hälfte der befragten Eltern (54 Prozent) hält den eigenen Beitrag für gerecht, gut ein Drittel (35 Prozent) für ungerechterweise zu hoch, 11 Prozent für zu niedrig. Diese Bewertung unterscheidet sich deutlich zwischen denen, die angaben, einen Beitrag zu zahlen, und denen, die nichts zahlen. Von den Eltern, die nach eigener Angabe einen Beitrag zahlen, findet fast die Hälfte (49 Prozent) ihn zu hoch. Wer nach eigener Angabe nichts zahlt, findet das meist gerecht (74 Prozent); 18 Prozent halten es sogar für zu wenig. Warum knapp jede zehnte Person, die nach eigener Angabe nichts zahlt, dies als zu hoch bewertet, können wir nicht sagen – denkbar sind Zusatzkosten wie das Verpflegungsentgelt oder eine falsch herum gelesene Skala.
Eltern, die ihren eigenen Beitrag als ungerecht empfanden, haben wir gefragt, welchen Beitrag sie als gerecht empfinden würden. Wer ihn zu hoch fand, hielt im Median einen um rund 125 Euro niedrigeren Beitrag für angemessen. Wer ihn zu niedrig fand, zahlte oft nichts und hielte im Median rund 100 Euro mehr zu zahlen für angemessen.
Politische Implikationen unsichtbarer Solidarität
Kita-Eltern unterschätzen die Rolle der ersten Solidargemeinschaft stark. In der zweiten empfindet fast die Hälfte derer, die zahlen, den eigenen Beitrag als ungerecht. Daraus ergeben sich drei Implikationen für die Politik.
1. Wie Eltern ihre Kita-Beiträge empfinden, hängt vermutlich zum Teil davon ab, wie gut sie deren Finanzierung verstehen. Eltern, die glauben, sie trügen 40 Prozent der Kosten, dürften den eigenen Beitrag eher als Last empfinden denn als kleinen Anteil an einer gemeinsam finanzierten Leistung.
2. Die Staffelung nach Einkommen lebt davon, dass die Zahlenden sie mittragen. Ob ihr Unmut der Staffelung selbst gilt oder aus der Überschätzung des eigenen Kostenanteils folgt, können unsere Daten nicht zeigen. Klar ist: Auch wer zahlt, wird von der ersten Solidargemeinschaft getragen – bewusst ist das den wenigsten. Beide Punkte könnten adressiert werden, indem die Finanzierung von Kita-Plätzen den Eltern transparent kommuniziert wird, einschließlich des öffentlich finanzierten Anteils. Wie groß ein solcher Informationseffekt ist, bleibt zu untersuchen.
3. In unseren Daten sind drei Viertel der Eltern von Kita-Beiträgen befreit. Eine vollständige Beitragsfreiheit käme daher vor allem denen mit höherem Einkommen zugute. Sie würde die zweite Solidargemeinschaft auflösen und den Elternanteil ganz der ersten übertragen. Wer über Beitragsfreiheit entscheidet, entscheidet also auch, welche Solidargemeinschaft die Kosten trägt. Da diese Entscheidung nicht im luftleeren Raum fällt, sondern in politischen Aushandlungsprozessen, die von der kommunalen Haushaltslage und der Förderung durch das Land abhängen, braucht es eine Debatte, die beide Solidargemeinschaften sichtbar macht –die Eltern ebenso wie die Steuerzahler:innen, die den Großteil der Kosten tragen.
Referenzen
Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes vom 21. Juli 2026 [mit Anlage 2: Kindpauschalen für das Kindergartenjahr 2026/2027]. (2026, 31. Juli). Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, (22), 525. https://recht.nrw.de/gvnrw/2026-s525
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 3. Dezember 2019 [Art. 1 des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung; berichtigt GV. NRW. 2020 S. 77]. (2019, 13. Dezember). Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, (27), 894. https://recht.nrw.de/gvnrw/2019-s894
Jugendamt der Stadt Duisburg. (o. J.). Informationen zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen. Stadt Duisburg. Abgerufen am 28. Oktober 2026, von https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_ii/51/elternbeitraege-fuer-kindertageseinrichtungen.php.media/87089/Informationen-ueber-die-Erhebung-von-Elternbeitraegen-in-Kindertageseinrichtungen.pdf
Stadt Duisburg. (2024). Haushaltsplan 2025/2026. https://opendata-duisburg.de/sites/default/files/HPL_2025_2026.pdf
Stadt Duisburg. (2022, 15. Juli). Satzung der Stadt Duisburg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Horten und der Kindertagespflege vom 10.06.2022. Amtsblatt für die Stadt Duisburg, (29), 365–366. https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_ii/51/elternbeitraege-fuer-kindertageseinrichtungen.php.media/87095/S51.07_Elternbeitragssatzung-1.pdf